- clever vorsorgen
- rechtzeitig handeln
- frühzeitig regeln
BetreuungsVollmacht
Zielsetzung
Benennung einer Person des eigenen Vertrauens für den Fall, dass das Betreuungsgericht wegen eigener Entscheidungs- und Handlungsunfähigkeit einen Betreuer einsetzt. Zusätzliche Wünsche für den Fall einer Betreuung sind möglich.
Form
Schriftliche, nicht zwingend handschriftliche Form. Eigenhändige Unterschrift. Die notarielle Beurkundung nicht erforderlich.
Inhalt
Die Betreuungsverfügung enthält Wünsche zum Betreuer, Ersatzbetreuer. Sie können auch wünschen, wer in keinem Fall zum Betreuer bestellt werden soll.
Aufbewahrung
Aufbewahrung so, dass gewährleistet ist, dass die Betreuungsverfügung im Bedarfsfall unverzüglich dem Vormundschaftsgericht zugeleitet wird.
Beratung
Bei allen Fragen, die sich hier stellen, helfen wir bei der Antwort - gemeinsam mit der Familie. Wir nennen das GenerationenBeratung. Vereinbaren sie deshalb gleich einen Termin.