- Die Bank zum Erfolg führen
- Den Erfolg kontrollieren
- Mitbestimmen
Unsere Organe und Gremien
Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung
Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer Raiffeisenbank eG Baunatal und die Menschen darin.
Vorstand
Wir führen zum Erfolg
Der Vorstand Ihrer Raiffeisenbank eG Baunatal besteht aus zwei Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.
Mitglieder des Vorstandes
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Aufsichtsrat
Wir kontrollieren den Erfolg
Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.
Folgende Personen gehören dem Aufsichtsrat an: | |
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Dr. Andreas Nodoushani (AR-Vorsitzender) | Erhard Grabe (stellv. AR-Vorsitzender) |
Wolfgang Huppach | Franz-Josef Isensee |
Klaus-Peter Metz | Michael Reuter |
Vertreterversammlung 2020
erstmalig im schriftlichen Verfahren (21.09. - 06.11.2020 )
Die Vertreterversammlung 2020 für das Geschäftsjahr fand coronabedingt erstmalig im schriftlichen Verfahren statt. Damit auch in diesem schriftlichen Verfahren die Mitglieder- und Vertreterrechte gewahrt werden konnten, wurde das schriftliche Verfahren zur Vertreterversammlung in der Zeit vom 21.09.2020 bis 06.11.2020 durchgeführt.
In der ersten Phase (Diskussionsphase) hatten die Vertreter und Vertreterinnen die Möglichkeit, zu den einzelnen Tagesordnungspunkten Stellung zu nehmen, Fragen zu stellen sowie alternative bzw. ergänzende Beschlussanträge und/oder Wahlvorschläge satzungskonform einzureichen. Die Fragen und Antworten wurden auf einer passwortgeschützten Internetseite veröffentlicht, bzw. in einem Ordner in den Geschäftsstellen zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.
In der zweiten Phase (Abstimmungsphase) wurde die Tagesordnung in finaler Version mit integrierter Abstimmungserklärung den Vertreterinnen und Vertretern zur Verfügung gestellt. Die schriftliche Stimmabgabe war innerhalb des Zeitraumes vom 19.10.2020 bis 05.11.2020 (Eingang bei der Bank) möglich. Im Anschluss werden am 06.11.2020 die Stimmen durch die Innenrevision unseres Hauses im Beisein von Vorstand und Aufsichtsrat ausgezählt.
An der Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren haben 221 der 341 Vertreter teilgenommen. Über die hohe Teilnehmerquote von rund 65 % haben wir uns sehr gefreut.
Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder
Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.
Aufgaben der Vertreterversammlung
Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.


